Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards (ESG)
Waterlands Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsstandards (ESG-Standards) gehen über die einfache Einhaltung von Regeln und Vorschriften hinaus. Mit seinen Grundsätzen für ethisches Investment (Responsible Investing) will Waterland sicherstellen, dass es zur Förderung einer nachhaltigen Zukunft für Unternehmen, Gesellschaft und Umwelt beiträgt. Zur Verfolgung der Wirksamkeit von Waterlands Grundsätzen für Responsible Investing wurde ein ESG-Ausschuss eingesetzt, der sich aus zwei Senior Investment Professionals (einschließlich des Chief Investment Officer) und zwei Senior Support Professionals (einschließlich des CFO) zusammensetzt.
Gemäß Artikel 3 der Sustainable Finance Disclosure Regulation (die „SFDR“) ist Waterland verpflichtet, die Art und Weise offenzulegen, in der Nachhaltigkeitsrisiken (wie nachstehend definiert) in den Anlageentscheidungsprozess integriert werden. Mit Nachhaltigkeitsrisiken sind umweltbezogene, soziale oder die Unternehmensführung betreffende Ereignisse oder Umstände gemeint, die, sofern sie eintreten, eine tatsächliche oder potenzielle wesentliche negative Auswirkung auf den Wert der von Waterland getätigten Anlagen haben könnten.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken wird in Waterlands Entscheidungsfindung und Risikoüberwachung integriert, sofern sie ein potenzielles oder tatsächliches wesentliches Risiko und/oder eine Chance zur Maximierung der langfristigen risikobereinigten Rendite darstellen. Diese werden während des gesamten Lebenszyklus des Anlageprozesses berücksichtigt, d. h. beim Screening vor der Transaktion, bei der Due-Diligence-Prüfung, während der Eigentümerschaft und vor dem Ausstieg. Weitere Einzelheiten finden Sie hier in den Grundsätzen für Responsible Investment von Waterland.
Waterlands Vergütungspraktiken sind derart gestaltet, dass sie ein solides und effizientes Risikomanagement fördern und nicht zur Übernahme von Risiken ermutigen, die mit der Risikobereitschaft oder dem Risikoprofil der verwalteten Portfolios unvereinbar sind. Waterlands Grundsätze für Responsible Investing regeln, wie das Unternehmen im Rahmen des Anlageprozesses ESG-Risiken mit einbezieht. Diese Risiken gehören hinsichtlich der Vergütungspolitik zur Risikobewertung des Unternehmens („Problem-/Chancenerkennung“). Waterland-Mitarbeiter werden im Hinblick auf ESG-Risiken und die gute Einbindung von Waterlands ESG-Standards, wie in den Grundsätzen für Responsible Investing dargelegt, bewertet. Diese berücksichtigen die Einhaltung aller Unternehmensrichtlinien und -verfahren sowie des internen Risikomanagementrahmens und der Risikoobergrenzen des Unternehmens, einschließlich derjenigen Standards, die sich auf die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken beziehen.
Waterland ist gemäß der SFDR verpflichtet, Informationen darüber zu veröffentlichen, ob es die „nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ (die „wesentlichen nachteiligen Auswirkungen“) berücksichtigt. Waterland berücksichtigt derzeit nicht für alle seine Produkte und Dienstleistungen die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der SFDR. Dies liegt daran, dass das Unternehmen derzeit nicht in der Lage ist, alle Daten, die es gemäß SFDR melden müsste, zu beschaffen und/oder zu messen oder dies für Kunden und Anleger systematisch, einheitlich und zu angemessenen Kosten für sämtliche Anlagestrategien zu leisten. Das ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass dies für die zugrunde liegenden Anlagen nicht allgemein gefordert wird und dies derzeit möglicherweise nicht unter Bezugnahme auf dieselben Daten erfolgt.
Darüber hinaus wurden die endgültigen technischen Regulierungsstandards, in denen der Anwendungsbereich der wesentlichen nachteiligen Auswirkungen und die entsprechende Berichtsvorlage für die vorgeschriebene Berichterstattung geregelt sind, von den europäischen Gesetzgebern noch nicht angenommen, so dass weiterhin Rechtsunsicherheit besteht.In der Praxis berücksichtigt Waterland auf freiwilliger Basis und unter Anwendung der gleichen wie in der SDFR geregelten Standards Informationen über die Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, sofern diese Informationen verfügbar sind, je nach Anlagestrategie und Waterlands Einfluss auf und Kontrolle über die Anlagen, und berichtet den Anlegern darüber. Dazu gehört die Berücksichtigung einer relevanten Untergruppe der in der SFDR aufgeführten „Nachhaltigkeitsfaktoren“, einschließlich Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, der Achtung der Menschenrechte und des Kampfes gegen Korruption und/oder Bestechung, wobei dies durch eine Politik zur Integration von Umwelt-, Sozial- und die Unternehmensführung betreffenden Risiken und Wertschöpfungsmöglichkeiten in den Anlageprozess geschieht.
Waterland ist Unterzeichner der von den Vereinten Nationen unterstützten Principles for Responsible Investment (PRI) und hat sich den sechs PRI-Prinzipien verpflichtet:
- Wir werden ESG-Themen in die Investitionsanalysen und Entscheidungsprozesse einbeziehen.
- Wir werden aktive Eigentümer sein und die ESG-Themen in unsere Eigentümerrichtlinien und -praktiken einbeziehen.
- Wir werden die Akzeptanz und Umsetzung der Prinzipien innerhalb der Investmentbranche fördern.
- Wir werden uns um eine angemessene Offenlegung von ESG-Themen durch die Unternehmen, in die wir investieren, bemühen.
- Wir werden zusammenarbeiten, um unsere Effizienz bei der Umsetzung der Prinzipien zu verbessern.
- Wir werden jeweils über unsere Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien berichten.
Im Assessment Report von 2020 wurde Waterland mit einem A+ im Bereich Strategy & Governance und mit einem A im Bereich Private Equity bewertet.
Waterland Private Equity Investments B.V. ist als Fondsmanager in dem von der niederländischen Regulierungsbehörde AFM (Autoriteit Financiële Markten) geführten Verzeichnis registriert.
Interesting links
- Austrian Private Equity & Venture Capital Organisation (AVCO)
- Belgian Venturing Association (BVA)
- British Private Equity & Venture Capital Association (BVCA)
- Bundesverband deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK)
- Irish Venture Capital Association (IVCA)
- Nederlandse Vereniging van Participatiemaatschappijen (NVP)
- Polskie Stowarzyszenie Inwestorow Kapitalowych (PSIK)
- Swiss Private Equity & Corporate Finance Association (SECA)